Gebühren

Rentenberater sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) abzurechnen.

Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Art der Tätigkeit, nach deren Umfang und Schwierigkeit und nach der Bedeutung sowie nach dem Gesamtaufwand. Die Gebühr hängt daher vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Erstgespräch kann die Gebühr bereits festgelegt,  zumindest aber eingegrenzt werden.

Erstberatung

Für eine Erstberatung erhebe ich eine Gebühr in Höhe von bis zu 190 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Gebühr wird bei einer weiteren Vertretung auf die dann entstehende Gebühr gem. § 14 RVG angerechnet.

 

Rechtsschutzversicherung

Gerne klären wir für Sie bei Vorlage einer Rechtsschutzversicherung auch die Kostenübernahme gegenüber der Versicherung.

 

Steuer-Tipp !

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997). Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 947 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 10.03.2022 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.

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